Sprungmarken

Servicenavigation

Hauptnavigation


Sie sind hier:

Bereichsnavigation

Nebeninhalt

Hauptinhalt

Einschreibungsvoraussetzungen für das Fach Anglistik/Amerikanistik

Für Neueinsteiger

Für alle ANGLISTIK/AMERIKANISTIK-Studiengänge im Modellversuch gelten die folgenden Bestimmungen als Voraussetzung für die Einschreibung (vgl. § 4, Abs. 2 der jeweiligen „Fachspezifischen Bestimmungen“):

Für die Zulassung zum Studium sind Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau „B 2 (oberer Bereich)“ des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen, nachzuweisen.

Dieser Nachweis kann durch Vorlage eines von einer deutschen weiterführenden Schule ausgestellten Abiturzeugnisses erbracht werden, aus dem hervorgeht, dass das Fach Englisch als Leistungskurs im Durchschnitt der letzten vier Schulhalbjahre mindestens mit 10 Punkten abgeschlossen wurde. Der Nachweis kann zudem durch die Bescheinigung eines standardisierten Sprachtests erbracht werden.

Folgende Bescheinigungen werden akzeptiert:

  • Cambridge ESOL: Note A bei FCE oder Note „bestanden“ bei CAE oder CPE;
  • TELC: C1 bestanden, oder B2 mit Note 1;
  • TOEFL: Mindestpunktzahl von 550 im schriftlichen Test mit der Note 5,0 im Test „Written English“(oder eine Mindestpunktzahl von 80 bei TOEFL iBT);
  • IELTS (Academic oder General): Mindestnote von 6 mit einer Mindestnote von 6,0 in jedem Teil;
  • APIEL: Mindestnote von 3 [=  bestanden];
  • Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Englisch (IHK).

Entsprechend dieser Bestimmung ist bei der Einschreibung ein Nachweis über die erforderlichen Englischkenntnisse vorzulegen. Wenn Sie in Dortmund Anglistik/Amerikanistik studieren wollen, erbringen Sie bitte frühzeitig den Nachweis über Ihre Englischkenntnisse und lassen Sie sich den frühzeitig bescheinigen. Das entsprechende Formblatt können Sie sich hier herunterladen.

Falls Sie einen Sprachtest benötigen sollten: Denken Sie bitte daran, dass es in der Regel eine beträchtliche Wartezeit bis zum Testtermin gibt. An der TU Dortmund besteht die Möglichkeit, den TOEFL-Test abzulegen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Unter www.ets.org und www.cambridge-exams.de finden Sie Angaben, wo Sie wann welche Tests in Deutschland ablegen können.

 

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Formblatt per Post an die folgende Adresse:

Sekretariat des Instituts für Anglistik und Amerikanistik
Kennwort: Sprachkompetenz
Universität Dortmund
Postfach
44221 Dortmund

Miteinzureichen sind

  • das entsprechende Sprachzeugnis bzw. das Abiturzeugnis (beglaubigte Fotokopie, es reicht der Schulstempel)
  • ein Rückumschlag ( mit 0,55 € frankiert)

Ihr Antrag wird in höchstens zehn Arbeitstagen bearbeitet.

Die Anerkennung des Sprachnachweises ist unabhängig von der Einschreibung beim Studierendensekretariat. Es gibt deshalb keine Frist von Seiten des Instituts; beachten Sie aber die Einschreibefristen der Universität, zu denen Sie den Anerkennungsbescheid dort vorlegen müssen.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte per Email an Prof. Hans Peters.

 

Für Quereinsteiger

Studierende, die bereits an einer anderen Hochschule Anglistik/Amerikanistik studiert haben, können sich für ein höheres Fachsemester einstufen lassen. Hierzu suchen Sie bitte entweder Professor Hans Peters oder Cyprian Piskurek (als Mitglieder des Prüfungsausschusses BML) mit ihren erworbenen Scheinen auf und lassen sich die Einstufung auf dem entsprechenden Formular aus dem Studierendensekretariat bescheinigen. Mit diesem Formular können Sie sich dann beim Studierendensekretariat ohne gesonderte Vorlage eines Sprachnachweises einschreiben.